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   VG Frankfurt/Oder, 19.10.2020 - 7 KE 8/19   

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VG Frankfurt/Oder, 19.10.2020 - 7 KE 8/19 (https://dejure.org/2020,36073)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.10.2020 - 7 KE 8/19 (https://dejure.org/2020,36073)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 7 KE 8/19 (https://dejure.org/2020,36073)
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  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2019 - 2 S 896/19

    Erstattungsverlangen nach § 162 Abs. 1 und 2 Satz 1 VwGO bei verspäteter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2020 - 7 KE 8/19
    Es bedarf mithin regelmäßig keiner Prüfung, ob die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung im Einzelfall zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 2019 - 2 S 896/19 -, juris Rn. 5 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 162 Rn. 10, jew. m.w.N.).

    In Anbetracht dessen sind in der Rechtsprechung Ausnahmen hiervon nur in eng begrenzten Ausnahmefällen anerkannt worden, wenn nämlich zum einen der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, wonach ein jeder Beteiligter die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten hat, verletzt wird oder das Erstattungsverlangen des obsiegenden Prozessbeteiligten unter Berücksichtigung des gegenseitigen Prozessverhältnisses als treuwidrig angesehen werden muss, weil die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 2019, a.a.O. Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2009 - OVG 1 K 17.08 -, juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 3 K 103.17

    Gebot der Kostenminderungspflicht - Sachantrag des Gegners vor umfassender

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2020 - 7 KE 8/19
    Zwar kann ein Beteiligter die Erstattung seiner aufgewandten Kosten nur insoweit erwarten, als er der ihm aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2018 - OVG 3 K 103.17 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Erstattung der 1, 3-fachen Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (statt lediglich der 0, 8-fachen Gebühr nach Nr. 3101 VV) regelmäßig wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Kostenminderung nicht in Betracht kommt, wenn eine Klageerwiderung mit einem Antrag auf Zurückweisung der Klage gestellt wurde, bevor ein Klageantrag angekündigt und die Klage begründet wurde (vgl. zum Normenkontrollantrag OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2018, a.a.O., Rn. 3 f. m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 K 17.08

    Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung beigezogenen Rechtsanwalts

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.10.2020 - 7 KE 8/19
    In Anbetracht dessen sind in der Rechtsprechung Ausnahmen hiervon nur in eng begrenzten Ausnahmefällen anerkannt worden, wenn nämlich zum einen der das gesamte Kostenrecht beherrschende Grundsatz, wonach ein jeder Beteiligter die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten hat, verletzt wird oder das Erstattungsverlangen des obsiegenden Prozessbeteiligten unter Berücksichtigung des gegenseitigen Prozessverhältnisses als treuwidrig angesehen werden muss, weil die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 2019, a.a.O. Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2009 - OVG 1 K 17.08 -, juris Rn. 6).
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